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Products: NMCryptGate Mahnen, Klagen, Vollstrecken in Zusammenarbeit mit örtlichen Rechtsanwälten, der Creditreform und Bürgel Sofern es nicht mehr möglich ist ein Mahnverfahren zu umgehen, müssen Sie nun Ihre Forderungen auf gerichtlichem Wege geltend machen. Nach erfolgter 1. Mahnung, die immer unter nachvollziehbarer Fristsetzung erfolgt sein muß, bleibt nur der Weg in damit erfahrene Hände. Wir bieten Ihnen die Anbindung an örtliche Rechtsanwaltskanzleien, die über unseren Daten-Gateway noch am Tage des Verzugseintritts direkt in die Anwaltssoftware mit den erforderlichen Daten versorgt werden und dann sofort die erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten. Entweder durch weiteren Mahnbrief oder durch sofortige Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Wobei der Mahnbescheid dem Schuldner bereits am nächsten oder übernächsten Tag vom Gericht zugestellt werden kann, sofern das zuständige Mahngericht das elektronische Mahnverfahren unterstützt. Sofern das Mahnverfahren durch Widerspruch des Schuldners gebremst wird, können die im E-Commerce erfahrenen Rechtsanwälte nach vorheriger Rückversicherung oder sofort (sofern Sie entsprechende Vollmacht zur Durchführung aller denkbaren rechtlichen Konsequenzen vorab erteilen) in das gerichtlich Klageverfahren eintreten. Auf Wunsch wird Ihnen jeweils das Kostenrisiko des Verfahrens vorher bekannt gegeben, da die Anwalts- und Gerichtskosten der anwaltlichen Beauftragung leider an Sie weitergegeben werden müssen, aber grundsätzlich vom Schuldner zu begleichen sind, sofern Urteil oder Vollstreckungsbescheid und anschließende Pfändungen zum Erfolg führen. Nach Vorliegen eines Titels werden dann automatisch die notwendigen Zwangsvollstreckungsschritte eingeleitet und eingehende Beträge bei gleichzeitiger Abrechnung direkt Ihrem Konto gutgeschrieben werden. Die Mandatserteilung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Erfordernisse direkt zwischen Ihnen und dem Rechtsanwalt. Die Kosten der anwaltlichen Beauftragung werden je nach Menge der erteilten Mandate im Risiko gesenkt, da der Anwalt bei entsprechendem Mandatsumfang seine Gebühren pauschal senken darf. Diesen Vorteil können Sie bei den mit uns verbundenen Kanzleien ab einer Erteilung von mehr als 30 Mandaten je Jahr in Anspruch nehmen. Copyright © 1988 - 2002. NetManagement. All Rights Reserved. |